So geschehen in Hannover, wo die Polizei doch tatsächlich die Auflage für eine Demo (7.8.2010) erlassen hat, auf selbiger keinen Lärm zu machen, um die empfindlichen Ohren der Polizisten nicht zu stören. Und damit der schwarze Block auch ausschließlich in Form der Staatsgewalt wirbelt, hat man der Anmelderin der Demo gleich mit auferlegt dafür zu sorgen, dass dunkel gekleidete Demoteilnehmer nicht in Gruppen nebeneinander laufen.
Auszüge aus den Auflagen:
Verbot von von mechanischen, elektrotechnischen oder sonstigen Lärminstrumenten (z.B. Megafonen, Druckgasfanfaren, Vuvuzelas usw)
"Die Versammlungsleiterin hat dafür zu sorgen, dass dunkel gekleidete Teilnehmer der versammlungsrechtlichen Aktion nicht in Blockform nebeneinander gehen."
Link zu den Auflagen der Polizei Hannover
Pressemeldung (vor der endgültigen Bekanntmachung der Auflagen)
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Polizei-Hannover-prueft-Laermschutz-fuer-Demo-Einsatzkraefte
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