Donnerstag, 26. August 2010

Neuigkeiten zur Kennzeichnungspflicht

Mal wieder etwas Neues zum Thema Kennzeichnungspflicht. Die Website Amnestypolizei berichtet über den Gesetzentwurf der sächsischen Grünen:

Am Donnerstag, 19. August 2010 diskutiert der Innenausschuss des Sächsischen Landtags in Dresden einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion. Mit diesem sollen Namens- beziehungsweise Nummernschilder für Polizisten im Freistaat eingeführt werden.

In der Sächsischen Zeitung erklärte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Eva Jähnigen: Es soll nachvollziehbar werden, wer als Polizist gehandelt hat. Allein im Jahr 2008 wurden im Freistaat Sachsen 104 Verfahren wegen Körperverletzung, Strafvereitelung oder unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Grünen argumentieren, dass zu viele der Verfahren eingestellt würden, weil die Beamten nicht genau identifiziert werden können. Mit dem Gesetzentwurf (PDF) zielen die Grünen laut einem Eckpunktepapier zum einen auf einen besseren Rechtsschutz bei Großeinsätzen, zum anderen auf einen größere Bürgernähe der Polizei. In der Sächsischen Zeitung heißt es dazu: Polizisten sollen deshalb künftig ein Schild mit Namen und Dienstgrad tragen. In „geschlossenen Einheiten“, zum Beispiel auf Demonstrationen, bekommen sie laut Entwurf eine Art Nummernschild. So kann der Name später eindeutig zugeordnet werden.


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Wie lange über dieses elementare Thema diskutiert wird, leider ohne dabei bisher auf ein vernünftiges Ergebnis zu kommen, zeigt der folgende Kommentar aus dem Tagesspiegel aus dem Jahr 1977:

Am 17. Juni 1967, gut zwei Wochen nach dem Tod des Studenten Ohnesorg, veröffentlichten wir an dieser Stelle das Archiv-Foto eines Berliner Polizisten des Jahres 1947. Auf dem linken Kragenspiegel trug er eine Nummer. Wir dokumentierten damit, was die Alliierte Kommandantur am 25. September 1945 beschlossen hatte und was daraufhin bis ins Blockadejahr 1948 praktiziert wurde. Jeder uniformierte Berliner Polizist war für den zivilen Bürger jederzeit identifizierbar.

Gestern veröffentlichten wir eine diplomatische Äußerung des Senats zu diesem Thema, er wolle „alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen, die das Verhältnis zwischen der Polizei und dem Bürger weiter verbessern können". Geprüft wird das, wie belegt, seit mehr als 30 Jahren.

Der Worte und ständig wiederholten Argumente dürften genug gewechselt sein. Es ging und geht nur darum, eine Entscheidung zu treffen, die den Arbeitnehmerorganisationen der Polizei nicht schmeckt und die im freien Deutschland seitdem hin- und hergeschoben wird




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