Samstag, 20. November 2010

Verdeckte Ermittler als Gefahrenabwehrer

Keine Ahnung, ob das im angehängten Artikel geschilderte Vorgehen der österreichischen Behörden auch nach deutschem Recht möglich wäre, wundern würde es uns allerdings nicht.

Der geschilderte Fall spielte sich zwar in der Tierschützerszene ab, aber es braucht wohl wenig Fantasie, um sich ein ähnliches Szenario in unseren Kreisen auszumalen. Aber worum geht es überhaupt?
Tja, die österreichische Polizei hat einfach mal eine verdeckte Ermittlerin mit falscher Identität in einen Tierschutzverein eingeschleust, obwohl gar keine Straftaten vorlagen.

"Sie hat 16 Monate alles mitgemacht hat, aber die Polizei verheimlicht das", sagte Balluch. Das sei ein Zeichen dafür, das die Organisation nichts Kriminelles gemacht habe. Dem widersprach Barwitzius: Es habe sich um keine verdeckte Ermittlung im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) gehandelt, also keine, die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Bei der Beobachtung habe es sich vielmehr um eine von der Polizei beauftragte Ermittlung zur Gefahrenabwehr gehandelt, sagte der Gerichtssprecher.

Jaja, freies Europa! Bullshit!

Zum Artikel auf relevant.at

1 Kommentar:

  1. Sehr geehrte Hooligan-Szene,

    ihr werdet bereits seit x Jahren von verdeckten Ermittlern von der Polizei bespitzelt! Um nur ein Beispiel zu nennen: Polizeihauptmeister Kraftzyk, An der Promenade 14, 06556 Artern

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