Montag, 22. November 2010

Schweizer Sanktionskatalog gegen Hooligans vorgestellt

Die Schweizer Staatsanwaltschaften gehen gemeinsam gegen Fussballchaoten vor. Die Kantone haben am Freitag einen gemeinsamen Sanktionskatalog vorgestellt.

Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) hat am Freitag einen einheitlichen Sanktionskatalog verabschiedet. «Es ist das erste Mal, dass wir eine solche detaillierte Empfehlung abgeben», sagt Felix Bänziger, KSBS-Präsident gegenüber der «SonntagsZeitung». Festgehalten wird ihm Strafenkatolog, wie Delikte von Gewalttätern an Sportveranstaltungen bestraft werden sollen. Ziel sei es, dass Straftaten zu ähnlichen Sanktionen in den unterschiedlichen Kantonen führen. Die Empfehlungen sind bereits Standard in Basel, Luzern und St. Gallen.

Inhaltlich gehört zur neuen Gangart, dass die Staatsanwaltschaften Hooligans, die eine bedingte Strafe kassieren, künftige Matchbesuche verbieten wollen. Gehen sie trotz einer solchen Auflage zum Spiel, könnte in der Folge ihre Strafe in eine unbedingte umgewandelt werden. Gemäss Strafgesetzbuch gelten solche Auflagen in einer Probezeit, die zwischen zwei und fünf Jahre dauern kann. Konkret empfielt der Katalog beispielsweise beim Mitführen von Feuerwerkskörper von 60 bis 90 Tagessätzen bedingt und eine Busse. Für aktiven Landfriedensbruch ist ein Strafmass von mindestens 130 Tagessätzen vorgeschlagen. Anführer von Ausschreitungen sollen ohne Ausnahme vor den Richter. Werden sie verurteilt, drohen ihnen bis zu sechs Monate Gefängnis.

Im Kanton St. Gallen sind laut Staatsanwalt Thomas Hansjakob schon zwei Dutzend solcher Matchauflagen, wie es die neuen Richtlinien vorschlagen, ausgesprochen worden: Sie verbieten den Betroffenen, sich zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach einem Spiel einem Stadion auf weniger als einen Kilometer zu nähern.



Quelle: www.20min.ch

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