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Freitag, 12. November 2010

Kennzeichnungspflicht in Berlin beschlossen

In der scheinbar endlosen Diskussion über eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, gibt es endlich den ersten Erfolg zu vermelden. Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte mit einer deutlichen Mehrheit für die zünftige Kennzeichnung von Berliner Polizisten.


Parlament stimmt für Polizei-Namensschilder

Seit Jahren wird in Berlin über Namensschilder für Polizisten gestritten. Am Donnerstag votierte das Abgeordnetenhaus für die Einführung. Eine Partei allerdings nicht.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich mit großer Mehrheit für die geplanten Namensschilder für Polizisten in der Hauptstadt ausgesprochen. SPD, Linke, Grüne und FDP lehnten einen Antrag der oppositionellen CDU ab, der „Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten“ forderte. Die CDU hatte dazu eine namentliche Abstimmung beantragt. Diese musste sogar wiederholt werden, weil die Auszählkommission einen Zählfehler feststellte. In der zweiten Abstimmung votierten 105 der 139 anwesenden Abgeordneten gegen den CDU-Antrag, 34 dafür.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der nicht in die Debatte eingriff, will trotz Widerstands gerade aus den Polizeigewerkschaften an der Kennzeichnung festhalten. „Ich sehe nichts, was dagegen spricht“, sagte der SPD-Politiker am Montag im Innenausschuss. An diesem Freitag soll eine Einigungsstelle in der Innenverwaltung versuchen, einen Kompromiss zu finden.

Viele Polizisten lehnen Namensschilder ab, weil sie darin einen Eingriff in die Privatsphäre sehen. Polizisten seien schon im Dienst durch Angriffe gefährdet, hieß es. Mit der neuen Regelung könnten auch Kinder und Lebenspartner nicht mehr in Anonymität und Sicherheit leben. Körting hat bereits angekündigt, die Namensschilder auf jeden Fall einzuführen. Der Innensenator verwies darauf, dass die Beamten selbst entscheiden könnten, ob sie sich mit Namen oder einer Nummer zu erkennen geben.dpa/se


Damit ist der erste Schritt in diesem Thema endlich getan, wir hoffen dass andere Bundesländer jetzt endlich nachziehen und die Kennzeichnungspflicht nicht wie in den letzten 40 Jahren weiter ein rotes Tuch für die Politiker ist. 40 Jahre? Ja, ihr lest richtig, einen Zeitungsartikel aus dem Jahr 1977 der auf Ereignisse des Jahres 1967 bezieht könnt ihr in unserem Artikel "Neues zur Kennzeichnungspflicht" nachlesen. Endlich kann auch die Polizei sich nicht mehr im Schutze der Anonymität austoben.
Damit ist auch die unfassbare Argumentation der deutschen Polizeigesellschaft auf taube Ohren gestossen, wobei dies bei einer solchen Argumentation eigentlich kein Wunder ist:


„Gewaltanwendung von Polizisten im Einsatz wird sehr viel häufiger behauptet, als dass sie tatsächlich stattfindet. Vorwürfe gibt es immer wieder, in Wahrheit werden die meisten Strafverfahren schon rasch eingestellt. Leider wird meistens nur von den Vorwürfen berichtet, der Ausgang des späteren Ermittlungsverfahrens ist dann meist außerhalb des öffentlichen Interesses. Wenn Polizisten in dieser Form „ausrasten“, wird dies in der Regel von der Polizei selbst erkannt, aufgedeckt, ermittelt und zur Anzeige gebracht. Gelegentlich unterstellte „Kameraderie“ wären Dienstvergehen, die ihrerseits streng geahndet werden.
[...]
Namensschilder auf Polizeiuniformen sind geeignet, die Polizisten und ihre Familien in ihrer privaten Atmosphäre zu attackieren und in Gefahr zu bringen. Es gibt etliche Beispiele dafür, dass Namen von Polizisten im Internet verbreitet werden, niemand ist dann noch vor Angriffen im privaten Bereich geschützt. Mit der Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern ist auch die Treuepflicht des Beamten überstrapaziert, denn kein Dienstherr kann den Beamten dazu verpflichten, die Gesundheit und das Leben seiner Familie aufs Spiel zu setzen.
Auch Nummern oder Zeichen auf Uniformen sind Unfug. Erstens stellen sie alle beteiligten Polizisten eines Einsatzes unter Generalverdacht, zum Straftäter werden zu können.
...


Quelle: http://dpolg.de/front_content.php?idcatart=979&lang=1&client=1

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich mich über diese Argumentation wohl köstlich amüsieren...

Donnerstag, 26. August 2010

Neuigkeiten zur Kennzeichnungspflicht

Mal wieder etwas Neues zum Thema Kennzeichnungspflicht. Die Website Amnestypolizei berichtet über den Gesetzentwurf der sächsischen Grünen:

Am Donnerstag, 19. August 2010 diskutiert der Innenausschuss des Sächsischen Landtags in Dresden einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion. Mit diesem sollen Namens- beziehungsweise Nummernschilder für Polizisten im Freistaat eingeführt werden.

In der Sächsischen Zeitung erklärte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Eva Jähnigen: Es soll nachvollziehbar werden, wer als Polizist gehandelt hat. Allein im Jahr 2008 wurden im Freistaat Sachsen 104 Verfahren wegen Körperverletzung, Strafvereitelung oder unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Grünen argumentieren, dass zu viele der Verfahren eingestellt würden, weil die Beamten nicht genau identifiziert werden können. Mit dem Gesetzentwurf (PDF) zielen die Grünen laut einem Eckpunktepapier zum einen auf einen besseren Rechtsschutz bei Großeinsätzen, zum anderen auf einen größere Bürgernähe der Polizei. In der Sächsischen Zeitung heißt es dazu: Polizisten sollen deshalb künftig ein Schild mit Namen und Dienstgrad tragen. In „geschlossenen Einheiten“, zum Beispiel auf Demonstrationen, bekommen sie laut Entwurf eine Art Nummernschild. So kann der Name später eindeutig zugeordnet werden.


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Wie lange über dieses elementare Thema diskutiert wird, leider ohne dabei bisher auf ein vernünftiges Ergebnis zu kommen, zeigt der folgende Kommentar aus dem Tagesspiegel aus dem Jahr 1977:

Am 17. Juni 1967, gut zwei Wochen nach dem Tod des Studenten Ohnesorg, veröffentlichten wir an dieser Stelle das Archiv-Foto eines Berliner Polizisten des Jahres 1947. Auf dem linken Kragenspiegel trug er eine Nummer. Wir dokumentierten damit, was die Alliierte Kommandantur am 25. September 1945 beschlossen hatte und was daraufhin bis ins Blockadejahr 1948 praktiziert wurde. Jeder uniformierte Berliner Polizist war für den zivilen Bürger jederzeit identifizierbar.

Gestern veröffentlichten wir eine diplomatische Äußerung des Senats zu diesem Thema, er wolle „alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen, die das Verhältnis zwischen der Polizei und dem Bürger weiter verbessern können". Geprüft wird das, wie belegt, seit mehr als 30 Jahren.

Der Worte und ständig wiederholten Argumente dürften genug gewechselt sein. Es ging und geht nur darum, eine Entscheidung zu treffen, die den Arbeitnehmerorganisationen der Polizei nicht schmeckt und die im freien Deutschland seitdem hin- und hergeschoben wird




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Mittwoch, 4. August 2010

Nicht jeder Fan ist ein Hooligan

Mal wieder etwas Neues von Amnesty International zum stets aktuellem Thema Kennzeichnungspflicht, jedoch dieses Mal mit direktem Fußballbezug:

Ein Gespräch über Gewalt, Fußball und Menschenrechte:
Nach Fan-Reaktionen auf die Amnesty-Kampagne gibt ein Interview mit Amnesty-Experte und Fußballfan Alexander Bosch Einblicke in ein schwieriges Thema.


Seit Jahren beklagen Fußball-Fans in Deutschland, dass Polizeieinsätze rund um Stadionbesuche immer wieder mit unverhältnismäßiger Gewalt durchgeführt werden. Auch hier können oft auf Grund fehlender individueller Kennzeichnung die beteiligten Polizisten nicht ermittelt werden, Verfahren werden eingestellt. Engagierte Fan-Bündnisse und -Projekte wie ProFans, Fansmedia oder das Bündnis Aktiver Fußballfans (BAFF) versuchen seit Jahren, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zumachen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat sich immer wieder zu Besorgnis erregenden Vorfällen rund um die Stadien geäußert. Jedoch: Das Thema „Fußball und Gewalt“ wird oft durch Bilder und Berichte von gewalttätigen „Fans“ und Hooligans geprägt.
[...]


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Dienstag, 27. Juli 2010

Kennzeichnungspflicht

Der Deutsche Anwaltverein fordert mit der Pressemitteilung vom 27.07.2010 eine Kennzechnungspflicht für Polizisten:



DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Berlin (DAV). In Deutschland gibt es bis heute keine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.

„Die Identifizierung des einzelnen Polizisten ermöglicht einen effektiven Rechtsschutz von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch Maßnahmen von Polizeibediensteten in ihren Rechten verletzt sehen“, sagte Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses für Gefahrenabwehrrecht des DAV. Dadurch werde die Kontrolle und Sanktionierung des polizeilichen Handelns überhaupt erst ermöglicht



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http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-2110