Samstag, 9. Oktober 2010

Die Informationspolitik der Polizei

Das folgende Szenario kennt vermutlich jede Ultraszene. Einzelne Beamte drehen durch, man setzt sich zur Wehr und einige Zeit später flattern Anzeigen ins Haus. Im Laufe des Verfahrens stellt man dann fest, dass der Auslöser der Eskalation auf dem als Beweismittel zugelassenen Videomaterial der Bullen fehlt und stattdessen nur noch die Aktion der beschuldigten Personen zu sehen sind. Das gleiche passiert auch gerne bei Übergriffen durch Bullen, wo es nach Anzeigen gegen die Staatsbediensteten gerne heißt "Das Video ist nicht auffindbar...", "Die Kamera war nicht an..." oder auch "Die Aufnahmen wurden versehtlich gelöscht...". Ups, was ein Zufall! Jaja, jetzt werden einige gebetsmühlenartig Phrasen à la "Die Polizei ist nicht immer Schuld" raus hauen. Richtig, aber darum geht es hier auch gar nicht. Wer Scheiße baut, muss mit einer Strafe rechnen, nur muss das eben für beide Seiten gelten!

Zurück zum Thema! Wie genau es die Polizei mit der Wahrheit nimmt und was Behörden wie das BKA von kritischen Fragen halten, zeigen die folgenden Beispiele:




BKA informiert nur "ausgeewählte" Journalisten

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