Dienstag, 27. Juli 2010

Kennzeichnungspflicht

Der Deutsche Anwaltverein fordert mit der Pressemitteilung vom 27.07.2010 eine Kennzechnungspflicht für Polizisten:



DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Berlin (DAV). In Deutschland gibt es bis heute keine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.

„Die Identifizierung des einzelnen Polizisten ermöglicht einen effektiven Rechtsschutz von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch Maßnahmen von Polizeibediensteten in ihren Rechten verletzt sehen“, sagte Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses für Gefahrenabwehrrecht des DAV. Dadurch werde die Kontrolle und Sanktionierung des polizeilichen Handelns überhaupt erst ermöglicht



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http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-2110

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