Mittwoch, 28. Juli 2010

Demos: Polizei darf nicht grundlos filmen

"Ein wichtiges, vielleicht sogar grundlegendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin gefällt. Danach darf die Polizei bei Demonstrationen nicht ohne konkreten Verdacht Videoaufnahmen machen. Das anlasslose Filmen der Demonstranten sei ein nicht gerechtfertigter Grundrechtseingriff. Bürger würden dadurch abgeschreckt, ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen.

[...]

Das Versammlungsrecht erlaube Aufnahmen aber nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Demonstrationsteilnehmer erheblich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Berliner Polizei soll ihre Aufnahmen bislang damit gerechtfertigt haben, sie seien zur Einsatzlenkung und für die Verkehrssicherheit erforderlich."


Quelle: lawblog.de

Hoffen wir, dass den Bullen in Zukunft vermehrt auf die Finger geschaut wird und ihre zahlreichen Verstöße von aufmerksamen Bürgern dokumentiert werden.

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