Samstag, 24. Juli 2010

Deutschland - Rechtsstaat und so

Weise Menschen hatten sich einst die Gewaltenteilung erdacht und im Grundgesetz festgehalten. Hatten sich einst....die Realität sieht so aus:



Fan-Prozess: Der Kommentar – Die juristische Farce von Trier

Dieser 22. Juli 2010 ist alles andere als ein Ruhmestag für die Trierer Justiz – und schon gar nicht für den Vorsitzenden Richter Thomas Becker, der den Schuldspruch gegen sieben Fans der “Ultra-Szene” fällte. Auch der Fan-Beauftragte von Eintracht Trier, Thomas Metzger, der sich nach den Vorkommnissen bei den Spielen gegen Worms und auch Leverkusen ausdrücklich von dieser Art der Fan-Kultur distanziert und sogar seinen Rücktritt angedeutet hatte, war nach der knapp vierstündigen Verhandlungen am Trierer Amtsgericht schockiert. “Das hatte ich nicht erwartet”, sagte Metzger gegenüber moselkicker.de.


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Darum ging es:


Sieben Anhänger des Regionalligisten Eintracht Trier, die sich selbst zur Gruppe “Insane Ultra” zählen, sind am Donnerstag vor dem Trierer Amtsgericht wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. Gegen alle Angeklagten verhängte die Jugend-Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Becker zwei Wochen Jugend-Arrest, zudem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein einjähriges Stadionverbot bei allen Spielen von Eintracht Trier sowie das Verbot, sich in einem Umkreis von einem Kilometer um die Stadien aufzuhalten. Ferner eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro sowie eine so genannte “Gitterstunde” in der Jugendstrafanstalt Wittlich. Bei zwei Angeklagten wurde das Urteil über eine Jugendstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Gegenstand der Anklage waren Vorkommnisse beim Regionalliga-Spiel von Eintracht Trier gegen Wormatia Worms.


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